Bildung und Erziehung – für mich untrennbar und immer gleichberechtigt! Ein Blick in die Schulgesetze aller 16 Bundesländer
von Alexander Lang

Ich bin tief besorgt über ein unzureichendes Verständnis von Erziehung: Gar nicht so wenige Lehrkräfte lesen BILDUNG und Erziehung in ihren jeweiligen Schulgesetzen als ungleiche Aufträge! Seit über 20 Jahren wundere ich mich darüber, dass nicht alle Lehrkräfte Bildung und Erziehung gleich gewichten, wie ich es als sonderpädagogische Lehrkraft in ES selbstverständlich finde. Denn in den Schulgesetzen aller 16 Bundesländer ist dies gleichrangig als Auftrag von Schule verankert.
Für mich war es von Beginn meiner Tätigkeit als Lehrkraft selbstverständlich, dass ich (hochbelastete) Elternhäuser durch mein Wirken in Schule unterstütze, entlaste, berate und alle verfügbaren Unterstützungen initiiere – ohne die Gründe hierfür zu bewerten. Es gibt viele gute (und schlechte) Gründe dafür, warum Eltern, Elternteile, bzw. erziehungsberechtigte Personen mit der Erziehung überfordert sind oder ihr erzieherisches Ressourcenprofil einfach nicht zu den Bedürfnissen der ihnen anvertrauten Kinder und Jugendliche passen möchte. Ich suche nicht nach deren Versagen, Unkenntnis oder Unvermögen, sondern nach Lösungen und Unterstützungen, die im Sinne “meiner” Schülerinnen und Schüler entwicklungsförderlich sind!
Da die Schülerinnen und Schüler in meinem Förderschwerpunkt ES überdurchschnittlich häufig von psychischen Störungen, bzw. Beeinträchtigungen ihrer psychisches Gesundheit und ihres psychischen Wohlbefindens betroffen sind, ist für mich z. B. die Fürsorge für das psychische Wohlbefinden untrennbar mit meinem Erziehungsverständnis verbunden – als Teil der Unterstützung der Persönlichkeitsentwicklung. Hier bin ich mit Prof. Dr. Julian Schmitz einig:
„Es ist bezeichnend, dass in unserem Schulsystem ein Schüler mit der Note Eins, der aber psychisch total am Ende ist, als größerer Erfolgsfall gilt als ein gesunder Schüler mit einer Drei.“ [1]
Die Schulgesetze aller 16 Länder enthalten Regelungen, aus denen sich Bildung und Erziehung als Aufgaben bzw. Ziele der Schule ergeben. Die Gesetze verwenden dafür jedoch unterschiedliche Bezeichnungen und Regelungstechniken. Nicht in allen Ländern steht wortwörtlich dieselbe Formulierung „Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule“ im Gesetz.
Die nachfolgende Tabelle gibt eine orientierende Übersicht zu den Paragraphen, in denen der Erziehungs- und Bildungsauftrag explizit benannt wird. Im Literaturnachweis kann die KMK-Übersicht aller Schulgesetze der 16 Bundesländer eingesehen werden, um die jeweiligen Formulierungen im Wortlaut nachzulesen:


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Fußnoten
[1] Schmitz 2024, S. 21
Literaturhinweise
Schmitz, Julian (2024): Psychische Gesundheit ist eine zentrale Voraussetzung für Lernerfolg. In: UNESCO-Kommission (2024): Psychische Gesundheit von Schülerinnen und Schülern – Perspektiven aus Wissenschaft und Praxis. Deutsche UNESCO-Kommission und Stuttgart: Robert Bosch Stiftung, S. 18–22 KMK – Übersicht Schulgesetze (amtliche Sammelübersicht)
Weitere amtliche Zugänge zu den Landesrechtsdatenbanken sind über die Übersicht der Rechtsnormendatenbanken der Länder erreichbar:
KMK – Übersicht Rechtsnormen der Länder
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